Fragen im Studium?
Gut informiert rund um Prüfungsantritte, Anerkennungen, Praxis & Zitationsstile
Verpflichtende Praxis im Bachelor Geographie Studium
Im Rahmen des Bachelor Geographie-Studiums ist eine verpflichtende Praxisphase im Umfang von 150 Arbeitsstunden (= 6 ECTS) an einer außeruniversitären Organisation – im In- oder Ausland - vorgesehen. Sie bietet dir die Möglichkeit, theoretisches Wissen praktisch anzuwenden und erste Berufserfahrungen zu sammeln.
Empfohlene Praxis für die Freien Wahlfächer
Im Bachelor- und Masterstudium kannst du ebenfalls ein berufsorientiertes Praktikum im Rahmen der Freien Wahlfächer (FWF) absolvieren. Anerkannt werden pro Woche Vollzeitbeschäftigung 1,5 ECTS.
Der maximale Umfang im Bachelorstudium beträgt für die FWF 12 ECTS.
Antrag auf Genehmigung der Praxis
Das Formular “Antrag auf Genehmigung der Absolvierung einer berufsorientierten/facheinschlägigen (Auslands-) Praxis” ist, von dir ausgefüllt und unterschrieben an den/die CuKo-Vorsitzenden deines Studiums bzw. an den/die Anerkennungsbeauftragte:n zur Genehmigung zu übermitteln.
CuKo-Vorsitzender Bachelor und Master Geographie: Univ.-Prof. Dr. Martin Mergili
CuKo-Mitglied und Anerkennungsbeauftragter für Bachelor und Master USW mit Fachschwerpunkt Geographie: MMag. Dr. Andreas Kellerer-Pirklbauer-Eulenstein
Anerkennungsbeauftragter Lehramtsstudium Geographie: Univ.-Prof.Dr. Fabian Pettig.
Alle Infos inkl. Formular findest du hier - Prüfungsreferat für Lehramtsstudien
Du hast eine Leistung außerhalb deines Studiums erbracht, steigst ins Geographie-Studium um (neue Studienkennzahl) oder möchtest dir ein Praktikum anerkennen lassen?
Kein Problem – hier findest du alles, was du dazu wissen musst: Infos, Anträge und was sonst noch wichtig ist!
Du bist im Lehramtsstudium? Dann findest du alle Infos hier.
Du bist berechtigt negativ beurteilte Prüfungen drei Mal zu wiederholen.
Ab der zweiten Wiederholung einer Prüfung (= 3. Prüfungsantritt) kannst du einen Antrag für eine kommissionelle Prüfung stellen. Ab der dritten Wiederholung (= 4. Prüfungsantritt) ist eine kommissionelle Prüfung verpflichtend. Eine Anmeldung zu einer kommissionellen Prüfung ist für dich in UNIGRAZonline nicht möglich und muss mittels Formular “Anmeldung zur kommissionellen Lehrveranstaltungsprüfung” am URBI Dekanat erfolgen.
Zusammensetzung der Prüfungskommission
Du hast das Recht, den Prüfungssenat vorzuschlagen. Solltest du Hilfe bei der Suche nach geeigneten Prüfer:innen benötigen, kannst du dich gerne an das Sekretariat wenden. Der Prüfungssenat besteht beim vorletzten Antritt aus drei Personen (zwei Prüfer:innen und ein/e Vorsitzende:r vom Institut). Beim letztmöglichen Antritt sind es drei Prüfer:innen. Den Vorsitz des Prüfungssenates übernimmt hier immer die Studiendekanin bzw. der Studiendekan.
Terminfindung
Es liegt an dir, einen Termin für deine kommissionelle Prüfung zu finden. Vereinbare ihn mit dem/der Lehrveranstaltungsleiter:in und hole dir von allen Prüfer:innen die Unterschriften ein. Die Unterschrift des/der zuständigen Studiendekan:in brauchst du nicht einzuholen, das passiert automatisch im Dekanat.
Rechtliches zur Info
„Die Zulassung zu einem Studium erlischt, wenn die oder der Studierende bei einer für ihr oder sein Studium vorgeschriebenen Prüfung auch bei der letzten zulässigen Wiederholung negativ beurteilt wurde.“ (§ 66 (4) und § 68 (1) Z 3 UG)
Was man beim Verfassen einer Abschluss-/Seminararbeit beachten sollte
Es gibt verbindliche Anleitungen für das Verfassen von Seminar-, Bachelor- und Masterarbeiten sowie Dissertationen am Institut für Geographie und Raumforschung.
Zitationsstile: