Organisatorisches
Wichtige Informationen, Fomulare und Weiteres rund um dein Studium
Zum Einreichen des Studienabschlusses
Für den Studienabschluss müssen folgende Unterlagen im Sekretariat des Instituts eingereicht werden.
Einreichungen sind in Printform im Sekretariat bzw. per Mail an julia.berghofer@uni-graz.at oder marianne.schwaiger@uni-graz.at möglich.
Betrifft alle Studienrichtungen:
- am PC ausgefülltes und unterschriebenes Protokollblatt (Vorlagen, siehe unten)
- Transscript of Record, alphabetisch sortiert (siehe UNIGRAZonline)
- Genehmigte Anerkennungsbescheide, falls vorhanden
- Studienerfolgsnachweis bzw. Zeugnisse bei absolvierten LVs an einer Fremdinstitution (z.B. TU Graz)
Betrifft Bachelor Geographie:
- genehmigte und unterschriebene Praxisbescheinigung
Betrifft Bachelor USW Geographie:
- genehmigter Vorausbescheid der umweltorientierten Wahlfächer
- Anerkennungsbescheid der umweltorientierten Wahlfächer
Fristen für Studienabschlüsse
Der Bearbeitungszeitraum für die Protokollblätter beträgt am Institut ca. 2 Monate!
Daher rechtzeitig einreichen!
Es besteht keine Garantie, dass Protokollblätter der Bachelorstudien, die zwischen dem 15. Juli und 15. September eingereicht werden, rechtzeitig bearbeitet werden können um sich dann für die weiterführenden Master-Kurse anmelden zu können.
Fristen zum Master-Studienabschluss:
Lt. Beschluss der StudiendekanInnen und des Studiendirektors (Inkrafttreten mit 01.03.2010) muss die gebundene Fassung der wissenschaftlichen Arbeit mindestens vier Wochen vor dem angestrebten Prüfungstermin im Dekanat eingereicht werden. Als Einreichungsdatum wird das Hochladedatum der Masterprüfung im UNIGRAZonline herangezogen.
Ebenso muss das Formular "Anmeldung zur kommissionellen Abschlussprüfung" spätestens 2 Wochen vor dem geplanten Termin im Prüfungsreferat eingereicht werden.
Zu diesem Zeitpunkt müssen alle LVen bereits gem. Studienplan absolviert und eingereicht worden sein, bevor die Anmeldung durch zur kommisionellen Abschlussprüfung durch den zuständigen Studiendekan genehmigt werden kann.
Was man beim Verfassen einer Abschlussarbeit beachten sollte
Es gibt verbindliche Anleitungen für das Verfassen von Seminar-, Bachelor- und Masterarbeiten sowie Dissertationen am Institut für Geographie und Raumforschung.
Zitationsstile:
Bachelorstudium
Informationen zur Bachelorarbeit
Die Bachelorarbeit ist eine eigenständig anzufertigende, wissenschaftliche, schriftliche Arbeit, die begleitend zu einer jeweils laufenden Lehrveranstaltung abgefasst werden muss!
Für alle Bachelorarbeiten gilt folgender zeitlicher Ablauf:
Wintersemester | Sommersemester | |
Bekanntgabe der Bachelorarbeit | spätestens 15. Jänner | spätestens 15. Juni |
Abgabe der Bachelorarbeit | spätestens 30. Juni | spätestens 31. Jänner |
Die Bekanntgabe der Bachelorarbeit muss mittels vollständig ausgefülltem Formular im Sekretariat erfolgen.
Bachelorarbeiten sind ausschließlich begleitend zu einer laufenden Lehrveranstaltung möglich!
Diese Lehrveranstaltung muss im Curriculum vorgesehen sein und positiv absolviert werden!
Bachelorarbeiten sind zu Lehrveranstaltungen in folgenden Modulen möglich:
- Bachelor Geographie: Module F, G, H, I oder J
- Bachelorstudium Umweltsystemwissenschaften - Geographie (UG2002/2017W): Module B.2, I.1, J.1, K.1, K.2, K.3 und L.1
- Bachelorstudium Umweltsystemwissenschaften - Geographie (UG2002/2011W): Module B.4, B.5, I, J, K oder L
- Bachelor Lehramt GW: Module B, D, F, G und I
Es gibt keine Bachelorarbeiten bei Master-Lehrveranstaltungen.
Bitte um Einhalten der Einreichtermine für Bachelorarbeiten!
Bei der Abgabe der Bachelorarbeit ist zu beachten, dass diese der Betreuerin bzw. dem Betreuer in der vereinbarten Form zu übermitteln ist.
Die Einreichung der Bachelorarbeit ist selbstständig über UNIGRAZOnline durchzuführen.
Eine detaillierte Anleitung finden Sie hier: ANLEITUNG
Bekanntgabe und Vereinbarung über die Abfassung einer Bachelorarbeit
Mustertitelblatt Bachelorarbeit
Masterstudium
Mustertitelblatt Masterarbeit
Von der Theorie in die Praxis
Praktika und Praxis am Institut für Geographie und Raumforschung
Hinweise zum Antrag auf Genehmigung der Absolvierung einer berufsorientierten/facheinschlägigen Praxis:
A. Antrag auf Genehmigung der Absolvierung einer berufsorientierten Praxis gem. § 10 Abs. 3 des Satzungsteils Studienrechtliche Bestimmungen (freies Wahlfach)
B. Antrag auf Genehmigung zur Absolvierung einer facheinschlägigen Praxis gem. § 11 des Satzungsteils Studienrechtliche Bestimmungen (Pflichtpraktikum)
C. Auslandspraxis: